Datenschutzerklärung

Information nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung

Wer für was verantwortlich ist

Diese Erklärung betrifft das Benutzerkonto und den Betrieb von Verevia.

Für die Daten der Vereinsmitglieder, die in Verevia verwaltet werden, ist nicht Verevia verantwortlich, sondern der jeweilige Verein. Verevia verarbeitet diese Daten ausschließlich im Auftrag des Vereins auf Grundlage einer Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.

Wer wissen möchte, welche Daten sein Verein über ihn gespeichert hat, wendet sich an seinen Verein. Verevia darf darüber von sich aus keine Auskunft geben.

Verantwortlicher

Justin Tröbinger
Poxleitenstraße 5/4
4553 Schlierbach, Österreich
E-Mail: [email protected]

Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt; die Voraussetzungen des Art. 37 Abs. 1 DSGVO liegen nach derzeitiger Einschätzung nicht vor.

Benutzerkonto

DatenZweckRechtsgrundlage
Name, E-Mail-AdresseAnmeldung, Zuordnung zum Verein, Nachrichten der AnwendungArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
Passwort, nur als PrüfwertAnmeldungArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
Bestätigungsstatus der AdresseSicherstellen, dass die Adresse erreichbar istArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Zweiter Faktor, sofern eingerichtetSchutz des KontosArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO

Das Passwort selbst wird nicht gespeichert, sondern nur ein Prüfwert nach dem Verfahren Argon2id, aus dem sich das Passwort nicht zurückrechnen lässt.

Anmeldungen und Sitzungen

Bei jeder Anmeldung werden IP-Adresse und Gerätekennung zur Sitzung gespeichert. Zweck ist das Erkennen und Beenden fremder Anmeldungen und die Abwehr von Angriffen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; das berechtigte Interesse liegt in der Sicherheit der Konten und der darin verwalteten Mitgliederdaten.

Eine Sitzung läuft nach zwölf Stunden ohne Nutzung ab, spätestens nach 30 Tagen. Danach wird sie gelöscht.

Protokoll

Jede Änderung an Vereinsdaten wird festgehalten: Zeitpunkt, handelnde Person, Verein, Aktion, betroffener Datensatz, Unterschied vorher und nachher, IP-Adresse und Gerätekennung.

Zweck ist die Nachvollziehbarkeit von Änderungen und die Erfüllung der Rechenschaftspflicht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 und Art. 32 DSGVO. Aufbewahrt wird das Protokoll mindestens ein Jahr. Es ist aus der Anwendung heraus weder änderbar noch löschbar — das ist seine Aufgabe.

E-Mails der Anwendung

Verevia versendet Einladungen, Nachrichten zur Passwortzurücksetzung und Fristerinnerungen. Dabei werden E-Mail-Adresse und Inhalt an einen eigenen Postausgangsserver übergeben. Dieser läuft auf gemieteter Infrastruktur von Henrik Kramer e.K. (Prepaid-Hoster), Grömitz, Deutschland; Rechenzentrum Frankfurt am Main. Das Unternehmen ist als Auftragsverarbeiter gebunden und hat keinen Anlass, in die Nachrichten zu sehen; technisch möglich wäre es ihm als Betreiber der Maschine. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Schutz der Anmeldeseite

Auf der Anmeldeseite ist hCaptcha eingebunden, ein Dienst der Intuition Machines, Inc., 350 Alabama St, San Francisco, CA 94110, USA. Zweck ist die Abwehr automatisierter Anmeldeversuche. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; das berechtigte Interesse liegt darin, die Konten und damit die Mitgliederdaten der Vereine vor automatisierten Angriffen zu schützen.

Beim Laden des Dienstes werden IP-Adresse, Angaben zu Browser und Gerät sowie das Verhalten auf der Seite an Intuition Machines übertragen.

Die USA sind ein Drittland ohne Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO. Nach Angaben des Anbieters stützt sich die Übermittlung auf das EU-US Data Privacy Framework sowie auf Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO. Trotz dieser Grundlagen besteht das Risiko, dass US-Behörden auf die Daten zugreifen, ohne dass dagegen ein dem EU-Recht gleichwertiger Rechtsschutz zur Verfügung steht.

Was Verevia nicht tut

Cookies

Verevia setzt ausschließlich Cookies, die für den Betrieb erforderlich sind.

CookieZweckDauer
SitzungHält die Anmeldung aufrecht. httpOnly, Secure, SameSite=Lax.bis zum Ablauf der Sitzung, längstens 30 Tage
AnzeigethemaMerkt sich helle oder dunkle Darstellungein Jahr

Für diese Cookies ist nach § 165 Abs. 3 TKG 2021 keine Einwilligung erforderlich, weil sie unbedingt erforderlich sind, damit der ausdrücklich gewünschte Dienst bereitgestellt werden kann. Ein Zustimmungsbanner gibt es deshalb nicht — es würde eine Wahl vortäuschen, die es nicht gibt.

Wie lange gespeichert wird

WasDauer
Benutzerkontobis zur Löschung des Kontos
Sitzungenzwölf Stunden ohne Nutzung, längstens 30 Tage
Protokollmindestens ein Jahr
E-Mail-Adressen in Einladungenbis zur Einlösung, sonst bis zum Ablauf
Sicherungenacht Generationen, die älteste rund acht Monate zurück

Wer die Daten erhält

Innerhalb von Verevia: nur der Anbieter selbst. Außerhalb: der Postausgangsanbieter und Intuition Machines für den Schutz der Anmeldeseite. Eine Weitergabe darüber hinaus erfolgt nur bei gesetzlicher Verpflichtung oder auf Verlangen einer Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse.

Die Anwendung und die Datenbank stehen in Österreich, in den Räumen des Anbieters. Der Postausgangsserver steht in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main. Beide Orte liegen in der Europäischen Union; eine Übermittlung in ein Drittland findet dabei nicht statt.

Ihre Rechte

Sie haben nach der DSGVO das Recht auf

Wenden Sie sich dafür an [email protected]. Die Antwort erfolgt binnen eines Monats; bei aufwendigen Anfragen verlängert sich diese Frist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO um bis zu zwei Monate, worüber Sie informiert werden.

Sie können sich jederzeit bei der Aufsichtsbehörde beschweren:

Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40–42, 1030 Wien
Telefon +43 1 52 152-0
[email protected]

Ist die Bereitstellung erforderlich?

Name, E-Mail-Adresse und Passwort sind erforderlich, um ein Konto anzulegen und zu nutzen. Ohne sie ist eine Anmeldung nicht möglich. Eine gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung besteht nicht.


Stand: September 2026